Die Leiterin des Bremer Standesamts hat uns in einem extra für uns hergerichteten Raum empfangen und eine Stunde Zeit genommen.
Mit mehr als einem Dutzend Personen haben wir die kommende Gesetzgebung besprochen und was mit unseren Anträgen vermutlich passieren wird: Wenn die Attestpflicht im Gesetz steht, werden die Ämter sie mit dem Verweis darauf ablehnen müssen.
Auf der anderen Seite ist für die Änderung des Personenstands aus Amtssicht lediglich „eine ärztliche Bescheinigung mit dem Stichwort ‚variante Geschlechtsentwicklung'“ erforderlich. Die Art der Diagnose oder ein Katalog zulässiger Diagnosen ist für das Standesamt nicht erforderlich. Hallo Jurateam!
Das wäre zwar schon besser als bisher – Gutachten, Amtsgericht – aber natürlich noch lange nicht die Selbstbestimmung ohne externe Erlaubnis, die wir wollen. Gerade die Pathologisierung, also die Deklaration als krank, beziehungsweise medizinisch abweichend wollen wir endgültig aus dem Personenstandsrecht entfernt haben.
Eine antragstellende Person aus unserer Gruppe hat auch ganz deutlich angesagt, dass Untersuchungen oder Atteste für sie nicht in Frage kommen.


Das Bremer Standesamt ist grundsätzlich aufgeschlossen und sieht auch den Modernisierungsbedarf, ist aber letztlich abhängig von der Gesetzgebung des Bundes. Die Leiterin gab zu bedenken, dass viele Änderungen in – für Behörden und Institutionen – relativ kurzer Zeit zu bewältigen sind. Sie versteht aber auch, dass wir zunehmend ungeduldig werden 🙂
Auf jeden Fall waren wir sehr positiv geflasht über die tolle Aufnahme.
Vielen Dank an das Standesamt Bremen-Mitte! Und vielen Dank an alle Allys und Freund*innen, die uns begleitet haben.
Gleich danach wurden weitere Anträge per Einschreiben auf den Weg gebracht.
